Zwischen[1] ................................. (im Folgenden "Arbeitgeber")

und

Frau/Herrn[2]..................... (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird nachfolgender befristeter Arbeitsvertrag vereinbart:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Tätigkeit / Ort / Vorbehalte

1. Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom .......... als .................... (Tätigkeit) in .......... (Ort)[3] eingestellt. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere[4] ………………………. Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten und zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung.[5]

2. Der Arbeitgeber behält sich im Rahmen des Direktionsrechts vor[6], dem Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs oder Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb, an einem anderen Ort oder vorübergehend auch in einem anderen mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen.[7] Die Interessen des Arbeitnehmers sind im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.

§ 2 Befristung[8] des Arbeitsverhältnisses / Probezeit / Kündigung / Beendigung[9]

1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des .............. , ohne dass es einer Kündigung bedarf.[10]

2. Die ersten .............................. Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.[11] Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.[12]

Alternativ

3. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB zulässig.[13] Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.

4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[14] Die elektronische Form ist ausgeschlossen[15].

5. Will der Arbeitnehmer im Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so gilt hierfür die Frist des § 4 Satz 1 KSchG. Entsprechendes gilt nach § 4 Satz 2 KSchG für den Fall der Änderungskündigung. Bei Versäumung der Frist gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Bei unverschuldeter Versäumung kann die Kündigungsschutzklage innerhalb von zwei Wochen auf Antrag vom Arbeitsgericht nachträglich zugelassen werden.[16]

Alternativ

Oder:

Das bei Kündigungen einzuhaltende Verfahren ergibt sich aus §§ 4 bis 7 KSchG, § 102 BetrVG, § 130 BGB.

§ 3 Arbeitszeit

1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ...... Stunden ohne die Berücksichtigung der Pausen.

2. Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber gemäß § 106 GewO nach billigem Ermessen festgelegt; sie verteilt sich derzeit auf die Wochentage Montag bis Freitag von ... Uhr bis ... Uhr, bei einer Mittagspause von ... Uhr bis ... Uhr.[17] Verteilung und Lage der Arbeitszeit können nach billigem Ermessen auch nachträglich abweichend geregelt werden.[18] Dies gilt im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes auch für die Anordnung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft sowie Nacht- und Sonntagsarbeit und die Einführung von Schichtarbeit. Der Arbeitgeber behält sich vor, Verteilung und Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich abweichend zu regeln.

3. Der Arbeitgeber ist bei betrieblichen Erfordernissen im Rahmen billigen Ermessens und unter Beachtung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes[19] berechtigt, Überstunden anzuordnen. Diese werden ohne anderweitige Vereinbarung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem sie geleistet wurden durch entsprechenden Freizeitausgleich abgegolten.[20] (Alt.: Bis zu 10 Überstunden im Monat sind mit der Vergütung (unten § 4) abgegolten.)[21]

4. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Kurzarbeit anzuordnen[22], wenn ein erheblicher, auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhender Arbeitsausfall vorliegt, und sie dies bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat. Im Fall der Einführung von Kurzarbeit ist der Arbeitnehmer mit der vorübergehenden Verkürzung seiner individuellen Arbeitszeit sowie der dementsprechenden Reduzierung seiner Vergütung einverstanden, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegenüber eine Ankündigungsfrist von vier Tagen[23] einzuhalten.[24]

§ 4 Vergütung

1. Die monatliche Bruttovergütung beträgt ... EUR. Die Vergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers.[25]

Alternativ

Oder:

1. Die monatliche Bruttovergütung beträg...

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