Leitsatz (redaktionell)

Der Kündigungsschutz bei Einberufung zum Wehrdienst besteht auch dann, wenn der Wehrpflichtige einen Bereitstellungsbescheid erhalten hat.

 

Normenkette

BGB § 611; ArbPlSchG § 32 Fassung: 1957-03-20, § 2 Abs. 2 Fassung: 1957-03-20

 

Fundstellen

Haufe-Index 446804

BB 1965, 791 (LT1)

MuA 1965, 183 (LT1)

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