Leitsatz (redaktionell)
Der Kündigungsschutz bei Einberufung zum Wehrdienst besteht auch dann, wenn der Wehrpflichtige einen Bereitstellungsbescheid erhalten hat.
Normenkette
BGB § 611; ArbPlSchG § 32 Fassung: 1957-03-20, § 2 Abs. 2 Fassung: 1957-03-20
Fundstellen
Haufe-Index 446804 |
BB 1965, 791 (LT1) |
MuA 1965, 183 (LT1) |
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