Leitsatz (redaktionell)

Hinsichtlich des Ersatzes von Lohnausfall bei der Musterung hat das ArbPlSchG Vorrang vor Tarifordnungen.

\

\

 

Normenkette

ArbPlSchG § 12 Fassung: 1957-03-20, § 16 Abs. 2 Fassung: 1957-03-20

 

Fundstellen

Haufe-Index 443363

BB 1965, 498 (LT1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge