Leitsatz (redaktionell)

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung auch dann, wenn er durch eigenwirtschaftliche Betätigung arbeitsunfähig geworden ist.

 

Normenkette

LFZG § 1 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443122

ARST 1972, 103 (LT1)

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