Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung auch dann, wenn er durch eigenwirtschaftliche Betätigung arbeitsunfähig geworden ist.
Normenkette
LFZG § 1 Abs. 1 S. 1
Fundstellen
Haufe-Index 443122 |
ARST 1972, 103 (LT1) |
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