Leitsatz (redaktionell)

Der Arbeitnehmer, der bei einem Streit verletzt wird, den er in leichtfertiger Weise begonnen hat, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

 

Normenkette

LFZG § 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443156

ARST 1972, 103-104 (LT1)

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