Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitnehmer, der bei einem Streit verletzt wird, den er in leichtfertiger Weise begonnen hat, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Normenkette
LFZG § 1
Fundstellen
Haufe-Index 443156 |
ARST 1972, 103-104 (LT1) |
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