Leitsatz (redaktionell)
Der arbeitsunfähige Bauarbeiter hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, solange seine gesunden Kollegen Schlechtwettergeld erhalten.
Normenkette
AFG § 164 Abs. 2; LFZG § 1 Abs. 1 S. 1
Fundstellen
Haufe-Index 442857 |
ARST 1971, 70 (LT1) |
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