Leitsatz (redaktionell)

Der arbeitsunfähige Bauarbeiter hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, solange seine gesunden Kollegen Schlechtwettergeld erhalten.

 

Normenkette

AFG § 164 Abs. 2; LFZG § 1 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 442857

ARST 1971, 70 (LT1)

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