Leitsatz (redaktionell)

Die Einführung der an den Buchbindermaschinen angebrachten Produktographen unterliegt gemäß BetrVG § 87 Abs 1 Nr 6 dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Denn dieser Produktograph ist eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

 

Normenkette

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6

 

Fundstellen

Haufe-Index 444403

BB 1973, 289 (LT1)

DB 1973, 387 (LT1)

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