Leitsatz (redaktionell)
Wer im betrunkenen Zustand vom Stuhl fällt und sich dabei das Schlüsselbein verletzt, hat keinen Anspruch auf den Krankengeldzuschuß.
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Normenkette
ArbKrankhG § 1
Fundstellen
Haufe-Index 443616 |
BB 1965, 1227 (LT1) |
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