Leitsatz (redaktionell)

Wer im betrunkenen Zustand vom Stuhl fällt und sich dabei das Schlüsselbein verletzt, hat keinen Anspruch auf den Krankengeldzuschuß.

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Normenkette

ArbKrankhG § 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443616

BB 1965, 1227 (LT1)

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