Leitsatz (redaktionell)

Keine Anrechnung der Zeit der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer auf die nach KSchG § 1 Abs 1 erforderliche 6monatige Beschäftigungsdauer.

 

Normenkette

AÜG Art. 1 § 11; KSchG § 81 Abs. 1 Fassung 1969-08-25

 

Fundstellen

Haufe-Index 444066

DB 1982, 1623-1624 (LT1)

EzAÜG, Nr 104 (ST1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge