Leitsatz (redaktionell)
Keine Anrechnung der Zeit der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer auf die nach KSchG § 1 Abs 1 erforderliche 6monatige Beschäftigungsdauer.
Normenkette
AÜG Art. 1 § 11; KSchG § 81 Abs. 1 Fassung 1969-08-25
Fundstellen
Haufe-Index 444066 |
DB 1982, 1623-1624 (LT1) |
EzAÜG, Nr 104 (ST1) |
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