Entscheidungsstichwort (Thema)
Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung von Kurzarbeit
Orientierungssatz
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG ist nicht so ausgestaltet, daß es ihm, soweit es die Einführung von Kurzarbeit zur Vermeidung von Kündigungen betrifft, ein Initiativrecht gibt.
Normenkette
Nachgehend
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 24.01.1984; Aktenzeichen 8 TaBV 5/83) |
Fundstellen
Haufe-Index 443681 |
DB 1984, 672-672 (T) |
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