Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Verschweigens von Stasi-Tätigkeiten

 

Orientierungssatz

1. Beantwortet der Arbeitnehmer des Schreibdienstes einer Bundeswehr Standortverwaltung in einem Einstellungsfragebogen die Frage nach ehemaliger STASI-Mitarbeit mit "nein", so ist der Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigt, wenn dieser Arbeitnehmer früher inoffizieller Mitarbeiter des MfS war.

2. Auch wenn die Tätigkeit für das MfS zum Zeitpunkt der Beantwortung eines Einstellungsfragebogens bereits lange zurückliegt, berechtigt das den Arbeitnehmer nicht, die zulässig gestellte Frage falsch zu beantworten.

 

Normenkette

BGB §§ 123, 147

 

Fundstellen

Haufe-Index 446161

BB 1994, 2495

BB 1994, 2495 (T)

RzK, I 9h Nr 23 (S1)

RAnB 1995, 59-61 (ST)

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