Entscheidungsstichwort (Thema)

Verhaltensbedingte Kündigung - Pflicht des Arbeitgebers, bei konkreten Hinweisen auf Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers vorher auf Therapiemaßnahmen hinzuwirken

 

Leitsatz (redaktionell)

Hat ein Arbeitgeber konkrete Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit eines Arbeitnehmers, so ist er vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung verpflichtet, den Arbeitnehmer zu Therapiemaßnahmen ("Entziehungskur") anzuhalten.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 11 Sa 773/90.

 

Normenkette

KSchG § 1 Abs. 2

 

Nachgehend

LAG Düsseldorf (Urteil vom 17.10.1990; Aktenzeichen 11 Sa 773/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442951

DB 1990, 1337 (L1)

RzK, I 5i 59 (L1)

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