Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltung tariflicher Ausschlußfrist ohne Aushang

 

Leitsatz (redaktionell)

Unterläßt der Arbeitgeber die Auslage eines Tarifvertrages im Betrieb gemäß § 8 TVG, so hat dies auf die Geltung einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist keinen Einfluß. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Frankfurt - 11 Sa 598/88.

 

Normenkette

TVG § 8

 

Fundstellen

BB 1988, 1461-1461 (L1)

DB 1988, 1951-1951 (L1)

NZA 1988, 740-740 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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