Entscheidungsstichwort (Thema)
Geltung tariflicher Ausschlußfrist ohne Aushang
Leitsatz (redaktionell)
Unterläßt der Arbeitgeber die Auslage eines Tarifvertrages im Betrieb gemäß § 8 TVG, so hat dies auf die Geltung einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist keinen Einfluß. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Frankfurt - 11 Sa 598/88.
Normenkette
Fundstellen
BB 1988, 1461-1461 (L1) |
DB 1988, 1951-1951 (L1) |
NZA 1988, 740-740 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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