Leitsatz (redaktionell)

Eine 17 jährige als Lehrling in einem Einzelhandelsgeschäft tätige Tochter, die meistens bis 19 Uhr Dienst verrichtet, ist keine ausreichende Hilfe der berufstätigen Mutter. Dieser steht deshalb der Hausarbeitstag zu.

 

Normenkette

HArbTG NW § 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443085

BB 1958, 811 (LT1)

DB 1958, 960 (LT1)

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