Leitsatz (redaktionell)

Auch die erwachsene, noch im Haushalt lebende berufstätige Tochter ist zur Übernahme von Hausarbeit fähig. Ist die Hilfe der Tochter möglich, dann entfällt der Hausarbeitstagsanspruch der Mutter.

 

Normenkette

HArbTG NW § 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 446651

DB 1958, 744 (LT1)

WA 1958, 118 (LT1)

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