Entscheidungsstichwort (Thema)
Unterlassung von Wettbewerb
Tenor
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
3. Der Verfahrenswert wird auf … festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um einen Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin gegenüber dem Verfügungsbeklagten.
Die Verfügungsklägerin betreibt eine Firma, deren Geschäftsgegenstand im Wesentlichen der Vertrieb von Landtechnik (Geräte und Maschinen) ist. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Gebiete … … und … Bereits in der Zeit vom … bis … war der Verfügungsbeklagte bei der Verfügungsklägerin als Verkaufsberater beschäftigt. Nachdem er zwischenzeitlich im Betrieb seines Schwiegervaters in leitender Stellung tätig war und dieser Betrieb in Konkurs gegangen war, nahm er ab dem … wieder ein Arbeitsverhältnis mit der Verfügungsklägerin als Verkaufsberater auf. Im Anstellungsvertrag vom (…) vereinbarten die Parteien unter Ziffer 8 folgendes:
„8. Wettbewerbsverbot
Herr … verpflichtet sich, auf Verlangen der Firma ein Wettbewerbsverbot abzuschließen.”
Für seine Tätigkeit erhielt der Kläger eine monatliche Vergütung (Gehalt und Provision) von durchschnittlich … brutto.
Mit Schreiben vom … teilte die Verfügungsklägerin dem Verfügungsbeklagten folgendes mit:
„Betrifft: Arbeitsvertrag
Sehr geehrter Herr … bezugnehmend auf den mit Ihnen am … abgeschlossenen Arbeitsvertrag sind Sie verpflichtet, auf unser Verlangen hin ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.
Dieses Verlangen sprechen wir hiermit aus.
In der Anlage erhalten Sie die entsprechende Wettbewerbsvereinbarung. Diese Wettbewerbsvereinbarung lehnt sich eng an die gesetzlichen Bestimmungen an.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei einer Verweigerung des Abschlusses der Wettbewerbsvereinbarung Sie sich treuwidrig verhalten und sich damit schadenersatzpflichtig machen. In diesem Fall steht uns Schadenersatz direkt oder indirekt, unmittelbar oder mittelbar ohne Summenbegrenzung zu.
Die Rücksendung dieser Wettbewerbsvereinbarung erwarten wir bis zum … Einen Freiumschlag fügen wir in der Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift”
Diesem Schreiben der Verfügungsklägerin war eine vorbereitete schriftliche Wettbewerbsvereinbarung beigefügt … Mit Schreiben vom … der Verfügungsklägerin am selben Tag zugegangen, kündigte der Verfügungsbeklagte sein Arbeitsverhältnis mit der Verfügungsklägerin „zum nächstmöglichen Termin”. Gemäß arbeitsvertraglicher Vereinbarung (Hinweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen) war dies der …
Mit Schreiben vom … teilte der Verfügungsbeklagte der Verfügungsklägerin folgendes mit:
„Anstellungsvertrag
Sehr geehrter Herr …
Ihrem mit Schreiben vom … ausgesprochenen Verlangen auf Abschluß eines Wettbewerbsverbotes werde ich nicht nachkommen.
Ich werde nach Ablauf der Kündigungsfrist ab dem … für die … im Zweigbetrieb … tätig werden. Den entsprechenden Arbeitsvertrag hatte ich im Zeitpunkt des Zugangs Ihres Schreibens bereits abgeschlossen.
Entgegen Ihrer Annahme bin ich aufgrund des Arbeitsvertrages zum Abschluß eines Wettbewerbsverbotes nicht verpflichtet.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und einhelliger Meinung in der arbeitsrechtlichen Fachliteratur ist die in Ziff. 8 meines Arbeitsvertrages enthaltene Formulierung unverbindlich, da sie keinerlei zeitliche Beschränkung für die Ausübung des arbeitgeberseitigen Verlangens auf Abschluß eines Wettbewerbsverbotes enthält.
Die in meinem Arbeitsvertrag enthaltene Formulierung führte in der Konsequenz zu einem von der Rechtsprechung eindeutig mißbilligten, entschädigungslosen Wettbewerbsverbot.
Ich bin im Übrigen sehr erstaunt darüber, dass Sie mein Kündigungsschreiben vom … nicht erhalten haben wollen. Ihr Schreiben vom … ist doch wohl nicht anders erklärbar. Letztlich bleibt es aber bei der Unverbindlichkeit der Ziff. 8 meines Arbeitsvertrages.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift”
Bereits zuvor … hatte der Verfügungsbeklagte einen neuen Arbeitsvertrag mit einer Mit- bewerberin der Verfügungsklägerin, nämlich der … Zweigbetrieb … geschlossen, wonach er ab dem … für diese ebenfalls als Verkaufsberater … tätig werden sollte.
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit dem Geschäftsführer der Verfügungsklägerin am … lennte es der Verfügungsbeklagte erneut ab, ein Wettbewerbsverbot mit der Verfügungsklägerin zu vereinbaren. Er wies darauf hin, dass er am … sein neues Arbeitsverhältnis antreten werde.
Mit Wirkung vom … hat die Verfügungsklägerin beim Arbeitsgericht Halle den vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, durch welcher es dem Verfügungsbeklagten untersagt werden soll, ab dem … für die … tätig zu werden.
Die Verfügungsklägerin ist der Ansicht, ihr stehe gegenüber dem Verfügungsbeklagten ein Anspruch auf Unterlassung nachvertraglichen Wettbewerbs zu. Dieser Anspruch ergebe sich daraus, dass der Verfügungsbeklagte sich vertraglich verpflichtet habe,...