Leitsatz (redaktionell)

Eine Drohung gegenüber der Arbeitnehmerin, sie werde wegen Unregelmäßigkeiten angezeigt werden, wenn sie sich nicht mit der fristlosen Lösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erkläre, ist nicht rechtswidrig.

 

Normenkette

BGB §§ 123, 611

 

Fundstellen

Haufe-Index 443968

MuA 1964, 28 (LT1)

WA 1962, 147 (LT1)

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