Leitsatz (redaktionell)
Eine Drohung gegenüber der Arbeitnehmerin, sie werde wegen Unregelmäßigkeiten angezeigt werden, wenn sie sich nicht mit der fristlosen Lösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erkläre, ist nicht rechtswidrig.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 443968 |
MuA 1964, 28 (LT1) |
WA 1962, 147 (LT1) |
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