Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfall sachenrechtlicher Ansprüche?
Leitsatz (redaktionell)
Sachenrechtliche Ansprüche werden von tariflichen Verfallklauseln nicht erfaßt.
Orientierungssatz
1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 861 Abs 2 BGB trägt der Beklagte (vergleiche RG vom 29.11.1906, Rep VI 141/06).
2. Berufung eingelegt beim LArbG Hamburg, 5 Sa 90/94.
Normenkette
Fundstellen
AiB 1995, 204 (LT1) |
ZTR 1995, 36-37 (LT1) |
ArbuR 1995, 33 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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