Tenor
Dem Kläger wird die Prozesskostenhilfe verweigert.
Gründe
Der nach dem eingereichten Ausweis mit Lichtbild und Stempel einer Fürst Bismarck-Quelle im Sachsenwalde in Aumühle bei Hamburg am … in „… Kreis Welungen”, also wohl bei … geborene Kläger wurde nach den (dürftigen) Angaben in der Klageschrift 1941 in einer Straßenrazzia festgenommen und ins Reich gebracht, wo er ab Mai 1943 bis Kriegsende im Betrieb der Beklagten als Zwangsarbeiter eingesetzt gewesen sei.
1. Für polnische Staatsangehörige zeichnete sich das Jahr 1941 dadurch aus, dass von den 2.139.553 zivilen ausländischen Arbeitskräften im September 1.007,561 Polen waren (= 47,1 %), für die die Regierung des sog. Generalgouvernements am 24. April 1940 die Arbeitspflicht in Deutschland für alle Jahrgänge zwischen 1915 und 1925 dekreditiert hatte (Ulrich Herbert: Fremdarbeiter, 2. Aufl., 1986, S. 85, 99); vor dem Krieg waren es im Mai 1939 von 939.386 ausländischen Arbeitskräften noch 139.441 (= 14,8 %) gewesen. Zu den polnischen Arbeitskräften gehörten 1941 auch die Kriegsgefangenen, insgesamt 294.393 und zu 89,9 % in der Landwirtschaft und bei Forst- und Landeskulturarbeiten eingesetzt, die bis auf etwa 100.000 durch Befehl des OKW vom 18. Mai 1940 betr. Freilassung der polnischen Kriegsgefangenen in das „zivile” Arbeitsverhältnis mit der Verpflichtung überführt worden waren, ihre Arbeitsstelle nicht ohne Genehmigung der Polizei und des Arbeitsamtes zu verlassen und jede Arbeit zu verrichten (Herbert S. 81, S. 381 Anm. 78, S. 385 Anm. 2). Bis August 1944 stieg die Ausländerbeschäftigung in Deutschland auf 5.721.883 Zivilarbeiter und 1.930.087 Kriegsgefangene an, die zu 46,4 % in der Landwirtschaft eingesetzt wurden. Von ihnen entfielen auf die Polen 1.659.764 Zivilarbeiter und noch 28.316 Kriegsgefangene (Herbert S. 270 f). Bei den für sie geltenden unterschiedlichen Vorschriften unterschied man sieben Gruppen: die P-Polen aus dem Generalgouvernement, die West-Polen aus Nordfrankreich, die vor dem Kriegsbeginn als Saisonarbeiter tätig gewesenen Alt-Polen, die polnische Minderheit etwa im Ruhrgebiet, die Ukrainer aus Galizien, die polnischen Ärzte und die verbliebenen Kriegsgefangenen (Herbert S. 189). Im Generalgouvernement hatte die Abteilung Arbeit der dortigen Regierung die untergeordneten Behörden am 23. März 1942 im Zuge der sog. Landarbeiteraktion 1942 darauf hingewiesen, dass sich unter den zu erfassenden Jugendlichen auch „schwächere Burschen im Alter von 13 bis 15 Jahren befinden können”. Im November 1943 beschwerte sich dann aber der – frühere Rechtsanwalt und am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtete – Generalgouverneur Frank beim – am 21. März 1941 von Hitler als Nachfolger vom verstorbenen Todt – zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz ernannten Gauleiter von Thüringen Sauckel, der ebenfalls in Nürnberg hingerichtet wurde, in einer Denkschrift darüber, dass der Arbeitseinsatz der Polen im Reich einer Gefangenschaft gleichkomme, dass Löhne, Sozialleistungen, Urlaubsregelung sowie die arbeits- und versicherungsrechtliche Situation völlig unzureichend seien (Herbert S. 292). Schon in seiner Richtlinie vom 25. Januar 1940 hatte der Generalgouverneur die Bereitstellung von mindestens 1 Million Land- und Industriearbeiter ins Reich zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Erzeugung und als Ersatz für die fehlenden Industriearbeiter vorgesehen (Herbert S. 69). Ihr Lohn lag ab Januar 1940 zwischen 50 und 85 %, der Löhne der deutschen Arbeiter. Auf Weisung des Reichsarbeitsministers mußten aber schon ab Frühjahr 1940 in den meisten Teilen Deutschlands die Reichstreuhänder der Arbeit eine 15 %ige Sozialausgleichsabgabe für diejenigen landwirtschaftlichen Arbeitgeber einführen, die Polen beschäftigen (Herbert S. 92 f). Wegen der aus Deutschland eintreffenden Berichte über die Zustände und die Behandlung in Deutschland stieß die Anwerbung in Polen vor allem ab März 1940 auf vielfache Ablehnung, worauf die Regierung des Generalgouvernements auf die einzelnen Gebiete je nach Bevölkerungszahl, Beschäftigungssituation und Arbeitslosenzahlen Kontingente verteilte, was zu Zwangsanwerbungen durch die polnische Polizei und die SS führte und in den Städten – schon seit Februar – zu Straßenrazzien (Herbert S. 85 f). So wurden im Generalgouvernement „angeworben” 272.238 Arbeitskräfte im ersten Halbjahr 1940, 29.724 im zweiten Halbjahr 1940, 97.921 im ersten Halbjahr 1941 und 164.727 im zweiten Halbjahr 1941 (Herbert S. 87).
2. In dem Jahr, in dem der Kläger einer Straßenrazzia zum Opfer gefallen war, vegetierten in der Sowjetunion 7,3 Millionen Häftlinge als „Sklavenkräfte” in den Lagern (GULAG) und Betrieben des zum Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten gehörenden NKWD (Michail Heller/Alexander Nekrich: Geschichte der Sowjetunion II, 1982, S. 7), waren dem vorausgegangen die Massendeportationen aus den drei baltischen Staaten und aus Bessarabien und der nördlichen Bukowina nach deren Angliederung an die UdSSR im August 1940 im An...