Leitsatz (redaktionell)

Der Arbeitgeber eines minderjährigen Arbeiters kann die Erfüllung seiner Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung nicht mit der Begründung verweigern, die Mutter des Arbeiters schulde ihm noch den Kaufpreis für an sie gelieferte Waren.

Die Leistungspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn er mit der Mutter des minderjährigen Arbeiters vereinbart hat, ihre Kaufpreisschulden sollten mit den Ansprüchen des minderjährigen Arbeiters verrechnet werden.

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist nicht abtretbar.

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Normenkette

BGB §§ 398-399, 611, 387; BUrlG § 7

 

Fundstellen

Haufe-Index 446767

DB 1964, 923 (LT1)

WA 1964, 84 (LT1)

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