Leitsatz (redaktionell)
Ein Tarifvertrag kann bestimmen, daß Urlaubsansprüche vor dem 1. April, nicht aber vor dem 1. Januar des folgenden Jahres erlöschen.
\
\
Normenkette
BUrlG § 13 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 4 S. 3 Fassung 1949-04-09
Fundstellen
Haufe-Index 446657 |
ARST 1969, 59 (LT1) |
ArbuR 1969, 121 (LT1) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen