Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Streitwerts bei mehreren Kündigungen
Orientierungssatz
Auch wenn mehrere, zu verschiedenen Zeiten ausgesprochene Arbeitgeberkündigungen in einem Rechtsstreit angegriffen werden ist der Gegenstandswert höchstens auf drei Monatsgehälter festzusetzen.
Normenkette
ZPO §§ 3, 5; ArbGG § 12 Abs. 7
Nachgehend
LAG München (Entscheidung vom 21.04.1988; Aktenzeichen 5 Ta 66/88) |
Fundstellen
AnwBl 1989, 239-240 (ST1) |
Bibliothek, BAG (T) |
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