Entscheidungsstichwort (Thema)
Stundung eines Teils des Lohns
Orientierungssatz
1. Befindet sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Existenzkrise und hat er Maßnahmen eingeleitet, die zu deren Überwindung führen sollen, ist der Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der Treuepflicht (§ 242 BGB) verpflichtet, vorläufig auf das Arbeitsentgelt für jeweils einige Arbeitsstunden pro Woche zu verzichten, dh seine Forderung zu stunden (hier: vier Wochenstunden, ca 10% des Bruttomonatseinkommens).
2. Dem Arbeitnehmer kann die Stundung zugemutet werden, denn sie trägt dazu bei, ihm seinen Arbeitsplatz zu erhalten.
3. Berufung eingelegt beim LArbG München, 4 Sa 736/95.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 442083 |
BB 1995, 1697 |
BB 1995, 1697-1698 (T) |
BuW 1995, 855-856 (KT) |
ArbuR 1995, 427 (ST1) |
Bibliothek, BAG (T) |
EzA-SD 1995, Nr 22, 11-12 (ST1) |
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