Leitsatz (redaktionell)

Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, soweit das Gericht Maßnahmen nach ZPO § 120 Abs 1 nicht getroffen hat, ist unzulässig.

 

Normenkette

ZPO § 120 Abs. 1 Fassung 1980-06-13

 

Fundstellen

Haufe-Index 444569

DB 1981, 1940 (L1)

MDR 1982, 83-84 (T)

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