Leitsatz (redaktionell)
Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, soweit das Gericht Maßnahmen nach ZPO § 120 Abs 1 nicht getroffen hat, ist unzulässig.
Normenkette
ZPO § 120 Abs. 1 Fassung 1980-06-13
Fundstellen
Haufe-Index 444569 |
DB 1981, 1940 (L1) |
MDR 1982, 83-84 (T) |
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