Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftliche Angelegenheiten - Einstweilige Verfügung

 

Leitsatz (redaktionell)

Dem Arbeitgeber kann durch einstweilige Verfügung aufgegeben werden, vor Abschluß der Verhandlungen über einen Interessenausgleich bestimmte Dienstleistungsaufträge im bisherigen Betrieb und nicht extern ausführen zu lassen.

 

Orientierungssatz

Beschwerde eingelegt beim LArbG Hannover - 13 TaBV 103/93. - Die Parteien haben sich vor dem LArbG verglichen.

 

Normenkette

ZPO §§ 935, 940; BetrVG § 112

 

Fundstellen

Haufe-Index 444418

DB 1994, 1195-1196 (ST1)

DB 1994, 1528 (K)

ArbuR 1994, 70 (L1)

Bibliothek, BAG (T)

EzA § 111 BetrVG 1972, Nr 29 (LT1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge