Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrats bei unwirksamen Vertragsbestimmungen

 

Orientierungssatz

1. Ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen wegen gesetzeswidriger Arbeitsvertragsbedingungen nach § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG ergibt sich aus Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts dann, wenn für das Arbeitsverhältnis wesentliche Vertragsbestimmungen offensichtlich gegen zwingendes Recht verstoßen, so daß sich diese Vorstöße eindeutig auf das gesamte Vertragsverhältnis auswirken.

2. Beschwerde eingelegt beim LArbG Stuttgart unter dem Aktenzeichen 5 TaBV 3/85.

 

Normenkette

BGB §§ 134, 138; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443501

ArbuR 1986, 184-185 (S1-2)

Bibliothek, BAG (T)

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