Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrats bei unwirksamen Vertragsbestimmungen
Orientierungssatz
1. Ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen wegen gesetzeswidriger Arbeitsvertragsbedingungen nach § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG ergibt sich aus Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts dann, wenn für das Arbeitsverhältnis wesentliche Vertragsbestimmungen offensichtlich gegen zwingendes Recht verstoßen, so daß sich diese Vorstöße eindeutig auf das gesamte Vertragsverhältnis auswirken.
2. Beschwerde eingelegt beim LArbG Stuttgart unter dem Aktenzeichen 5 TaBV 3/85.
Normenkette
BGB §§ 134, 138; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 443501 |
ArbuR 1986, 184-185 (S1-2) |
Bibliothek, BAG (T) |
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