Rz. 68

Art. 88 III LSC regelt die Aufspaltung, sog. Escisión Total.

Bei der Aufspaltung kommt es zur Auflösung des übertragenden Rechtsträgers und zum Übergang seines gesamten Vermögens im Wege der Universalsukzession auf mehrere bereits bestehende Gesellschaften oder zur Neugründung auf eine neue Gesellschaft. Bei der Aufspaltung erhalten die Gesellschafter der spaltenden Gesellschaft anteilig (proporcional) Anteile an der übernehmenden Gesellschaft.

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