An das

Arbeitsgericht ...

...

...

per beA

In Sachen

des ...

– Antragsteller/in –

Prozessbevollmächtigte/r: ...

gegen

den/die ...

– Antragsgegner/in –

Prozessbevollmächtigte/r: ...

wird beantragt,

wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfristen,

  1. zur Sicherung der Zwangsvollstreckung den dinglichen Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Antragsgegners/der Antragsgegnerin sowie den persönlichen Sicherheitsarrest wegen der dem/der Antragsteller/in gegen den/die Antragsgegner/in zustehenden Forderung in Höhe von … EUR anzuordnen,
  2. auszusprechen, dass die Vollstreckung des Arrestes durch Hinterlegung durch den Antragsgegner/die Antragsgegnerin in Höhe von … EUR gehemmt wird,
  3. auszusprechen, dass in Vollziehung des dinglichen Arrestes die Forderung des Antragsgegners/der Antragsgegnerin in Höhe von … EUR gegen … (Drittschuldner) bis zu einem Höchstbetrag von … EUR gepfändet wird, und
  4. die Zustellung der Eilentscheidung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen zuzulassen.

Gründe

Der/Die Antragsgegner/in ist ...

Der/Die Antragsgegner/in beabsichtigt, ...

Der persönliche Arrest ist gemäß § 918 ZPO notwendig, da nur so die gefährdete Zwangsvollstreckung gesichert werden kann. ...

Der Arrestgrund ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 917 Abs. 2 ZPO. Dort wird die notwendig werdende Auslandsvollstreckung als ausreichender Arrestgrund genannt. Dies muss entsprechend auch für den persönlichen Arrest gelten, wenn, wie hier, der dingliche Arrest nicht geeignet ist, die Vollstreckungsgefährdung auszuschließen.

Dinglicher und persönlicher Arrest können auch, wie hier beantragt, nebeneinander angeordnet werden. Wenn der/die Gläubiger/in vom Vorhandensein bestimmter Vermögensgegenstände Kenntnis hat, aber deren Verbleib nicht kennt, ist es nicht erforderlich, zunächst einen dinglichen Arrest zu beantragen, nach dessen vergeblicher Vollstreckung der persönliche Arrest zulässig wäre. Vielmehr kann der persönliche Arrest sofort beantragt werden.

...

(elektronisch signiert)

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gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
 
 

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