Aufgabenteil Gruppe 18
1. | RA Möller berät den Rentner Kluge im Wege der Beratungshilfe in einer Enteignungssache und sendet ein Schreiben an die zuständige Behörde. Welche Vergütung kann RA Möller insgesamt fordern? |
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2. | Witwe Bolte ist von ihrem hoch verschuldeten Neffen Heino in dessen Testament als Erbin eingesetzt worden. Sie lässt sich im Wege der Beratungshilfe von RA Möller mündlich beraten, ob sie die Erbschaft ausschlagen kann. Welche Vergütung kann RA Möller insgesamt fordern? |
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3. | Student Wick schaltet im Wege der Beratungshilfe RA Möller ein. RA Möller soll erreichen, dass die Firma Teleblick ein dem Wick verkauftes leicht defektes Fernsehgerät (Kaufpreis 650,00 EUR) gegen ein einwandfreies ersetzt. Nach einem Schreiben und einem Telefonat erreicht RA Möller, dass das Unternehmen im Vergleichswege dem Wick eine Kaufpreisminderung von 200,00 EUR anbietet. Wick nimmt die 200,00 EUR an und behält das Gerät. Welche Vergütung kann RA Möller insgesamt fordern? |
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4. | Schinkel hat von Henkel 2.500,00 EUR aus einem Kaufvertrag zu bekommen und Henkel ist bereits in Verzug. Schinkel bittet RAin Molloch um Rat im Wege der Beratungshilfe. Den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe hat er mitgebracht. Die RAin berät ihn und schlägt vor, dem Henkel zunächst ein Aufforderungsschreiben zu übersenden, was geschieht. Henkel bezahlt daraufhin sofort die Hauptforderung und die geltend gemachten Kosten.
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Lösungsteil Gruppe 18
1. | §§ 2, 44, VV Nrn. 2500, 2503, 7002, 7008 RVG. | [148,52 EUR] |
2. | §§ 2, 44, VV Nrn. 2500, 2501, 7002, 7008 RVG. | [61,20 EUR] |
3. | §§ 2, 44, VV Nrn. 2500, 2503, 2508, 7002, 7008 RVG. | [346,42 EUR] |
4. | a) §§ 2, 44, VV Nrn. 2500, 2503, 7002, 7008 RVG. | [133,52 EUR] |
b) §§ 2, 13, 14, VV Nrn. 2300, 7002, 7008 RVG. | [2.735,14 EUR] |
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