Leitsatz
Aufrechnung gegenüber Wohngeldforderungen in der Beschwerdeinstanz
Normenkette
§ 45 WEG; §§ 533, 263 ZPO
Kommentar
Die erst in 2. Instanz erklärte Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen ist zuzulassen, wenn das Wohnungseigentumsgericht die Aufrechnung für sachdienlich hält. Die weitere Voraussetzung des § 533 Nr. 2 ZPO n.F. ist im FGG-Verfahren nicht anwendbar. Nach wie vor ist aber die Sachdienlichkeit zu verneinen, wenn das Beschwerdeverfahren durch Zulassung der Aufrechnung verzögert würde. Dasselbe gilt für eine zweitinstanzliche Antragserweiterung in WE-Sachen, die nicht unter § 264 ZPO fällt.
Link zur Entscheidung
KG v. 11.5.2005, 24 W 130/03KG Berlin, Beschluss vom 11.05.2005, 24 W 130/03
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