Normenkette

§ 22 Abs.1 WEG

 

Kommentar

1. Ist bei der Renovierung eines Flachdaches beabsichtigt, durch Aufstockung des Gebäudes neuen Wohn- oder Nutzraum zu schaffen, liegt eine nachteilige bauliche Veränderung und nicht eine modernisierende Instandsetzung vor (h. R. M.). Eine Vereinbarung wurde im vorliegenden Fall nicht getroffen. Von Beeinträchtigungen sind die Vorinstanzen zu Recht ausgegangen.

2. Auch außergerichtliche Kostenerstattung im Rechtsbeschwerde-verfahren (mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer des unterlegenen Antragsgegners) bei Geschäftswert der III. Instanz von DM 50.000,--.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001, 2Z BR 117/00).

Zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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