Problemüberblick

Der Eintragungsbewilligung des aufteilenden Eigentümers ist nach § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG ein Aufteilungsplan beizufügen. Dies ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks ersichtlich sein müssen.

Dieser Aufteilungsplan dient der klaren Abgrenzung des Sondereigentums vom gemeinschaftlichen Eigentum. Um diese Funktion erfüllen zu können, ist es regelmäßig erforderlich, neben Grundrissen der einzelnen Stockwerke – Keller bis Dachgeschoss – auch Schnitte und Ansichten des Gebäudes vorzulegen. An die Darstellungen in dem Aufteilungsplan sind wegen des grundbuchverfahrensrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes besondere Sorgfaltsanforderungen zu stellen.

Die KG-Berlin-Lösung

Das KG Berlin meint, die Pläne würden nicht vollständig den Anforderungen entsprechen. Zum einen stimme etwas mit einem Fenster nicht, vor allem seien nicht alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

Im Übrigen meint das KG Berlin, die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) habe die Abgeschlossenheit verändert und verlange es nicht mehr, dass Wohnungen über WC verfügen müssen. Wenn man auf § 5 AVA schaut, stimmt das! Während eine Wohnung früher als die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen verstanden wurde und man meinte, dazu gehörten stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit sowie Wasserversorgung, Ausguss und WC, verlangt § 5 AVA das nicht mehr. Es besteht aber Streit, ob das WEG selbst diese Anforderungen für Wohnungen stellt.

Was ist für die Verwaltung besonders wichtig?

Die Verwaltungen sollten den Streit der Dogmatiker beobachten, ihrem Tun und Denken aber derzeit pragmatisch das KG Berlin und seine Entscheidung zugrunde legen.

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