Herrn/Frau
…
Auskunftsbegehren bezüglich des Nachlasses des/der am … in … verstorbenen … , geb. …
Sehr geehrte/r …
hiermit ich zeige an, dass mich Herr/Frau … mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen beauftragt hat; Kopie der Bevollmächtigung ist beigefügt.
Mein/e Mandant/in hat mich mit der Geltendmachung seiner/ihrer Rechte in Bezug auf den im Betreff näher bezeichneten Nachlass beauftragt.
Wir gehen davon aus, dass Sie aufgrund der hier bekannten letztwilligen Verfügung vom ... zum/zur Alleinerben/Alleinerbin eingesetzt wurden und Sie das Erbe auch angetreten haben. Sollte diese Annahme nicht zutreffen, so bitten wir um Übermittlung entsprechender Nachweise Ihrer Erbausschlagung.
Als gesetzlichem/er Erbe/Erbin steht meinem Mandanten/meiner Mandantin ein Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB gegen Sie als Erben/Erbin zu. Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs fordere ich Sie auf, ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls vorzulegen.
Ich bitte dabei auch Auskunft darüber zu erteilen,
- ob der Erblasser/die Erblasserin in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall Sie oder Dritte beschenkt hat (auch gemischte Schenkungen),
- ob der Erblasser seinen Ehegatten beschenkt hat,
- ob Abkömmlinge des Erblassers/der Erblasserin ausgestattet wurden, ihnen Zuschüsse zu den Einkünften gewährt wurden, Kosten für ihre Berufsausbildung getragen wurden oder sonstige Zuwendungen mit der Bestimmung der Ausgleichungspflicht gemacht wurden,
- in welchem Güterstand der Erblasser gelebt und ob der Ehegatte die Erbschaft ausgeschlagen bzw. ein Vermächtnis erhalten hat.
Ihre Auskunftspflicht umfasst auch die Mitteilung über das Bestehen von eventuell vorhandenen Lebensversicherungen und sonstigen Verträgen zugunsten Dritter.
Neben allen Nachlassaktiva sind auch die Nachlassverbindlichkeiten anzugeben.
Ich darf Sie bitten, die Auskünfte gewissenhaft und vollständig
bis zum …
in der Form eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen und Kopien der entsprechenden Belege beizufügen.
Sollten Ihnen einzelne Informationen nicht vorliegen, so sind Sie dazu verpflichtet, sich diese im Rahmen des Möglichen zu besorgen.
Ich weise darauf hin, dass mein/e Mandant/in derzeit noch nicht auf der Aufnahme eines amtlichen Verzeichnisses besteht und auch von seinem/ihrem Recht, zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses zugezogen zu werden, einstweilen keinen Gebrauch macht.
Bei nicht vollständiger und sorgfältiger Erstellung müssen Sie gegebenenfalls damit rechnen, die Richtigkeit des Verzeichnisses an Eides Statt zu versichern.
Schließlich darf ich darauf hinweisen, dass mein/e Mandant/in, falls die Bewertung der Nachlassgegenstände unrichtig erscheint, sich die Geltendmachung des Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2314 Abs. 2 BGB vorbehält.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin