Kurzbeschreibung
Anträge auf Festsetzung von Zwangsmitteln bei Nichterfüllung von Auskunftsansprüchen. Der Antragsgegner ist zur Auskunftserteilung verpflichtet worden, hat sie aber nicht erteilt. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Vorbemerkung
Der Antragsgegner ist zur Auskunftserteilung verpflichtet worden, hat sie aber nicht erteilt. Der Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln wegen Nichterfüllung von Auskunftsansprüchen beruht auf § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. 888 ZPO. Dies gilt ebenso für eine etwaige Verpflichtung zur Vorlage von Belegen. Die Belegpflicht wird vollstreckungsrechtlich als ergänzende Nebenpflicht eingestuft. Dem Gericht steht bezüglich der Höhe des Zwangsgeldes zwischen 5 und 25.000 EUR ein Ermessen zu.
Anträge auf Festsetzung von Zwangsmitteln wegen Nichterfüllung von Auskunftsansprüchen
An das
Amtsgericht ...
– Familiengericht –
...
Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln wegen Nichterfüllung von Auskunftsansprüchen
In der Familiensache
der ... - Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
gegen
den ... - Antragsgegner,
überreichen wir anliegend die mit Zustellungsvermerk versehene Ausfertigung des Beschlusses vom…und beantragen namens und in Vollmacht der Antragstellerin wie folgt zu entscheiden:
- Gegen den Antragsgegner wird zur Erzwingung der im vollstreckbaren Beschluss des Amtsgerichts ... – Familiengericht –, vom ... , Gz. ... ausgesprochenen Verpflichtung, Auskunft über ... (konkret angeben, welche Auskunft der Antragsgegner nach dem Beschluss schuldet) zu erteilen, ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise für je 250 EUR ein Tag Zwangshaft festgesetzt.
- Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... Verfahrenskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung bewilligt.
Begründung:
In dem im Antrag zu 1.) näher bezeichneten Beschluss ist der Antragsgegner verpflichtet worden, die dort näher bezeichnete Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen.
Beweis: beigefügte vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses, Anlage K1
Trotz Zustellung dieses Titels und zusätzlicher anwaltlicher Aufforderung durch Schreiben vom ... hat der Antragsgegner die erforderlichen Angaben nicht gemacht. Daher ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft, geboten.
Die für den Antrag zu 2.) notwendige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin ist beigefügt.
(elektronisch signiert)
...
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin