Leitsatz

Grenzbestimmung einer Gartensondernutzungsfläche

 

Normenkette

(§§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1 WEG)

 

Kommentar

Ist eine Gartensondernutzungsfläche in der Gemeinschaftsordnung als "jeweils unmittelbar vor der Wohnung befindlicher Vorgarten" beschrieben, so geht die nächstliegende Bedeutung dahin, dass die Trennlinie zwischen den einzelnen Sondernutzungsflächen durch eine gedachte Verlängerung der Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen gebildet wird.

 

Link zur Entscheidung

(BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003, 2Z BR 7/03)

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