Leitsatz

  1. Auslegung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht
  2. Kraft Vereinbarung gestattete Errichtung eines Wintergartens im Terrassenbereich
 

Normenkette

§§ 10, 14, 15 Abs. 3 und 22 Abs. 1 Satz 2 WEG; § 1004 BGB

 

Kommentar

  1. Die vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vorzunehmende Auslegung der Teilungserklärung richtet sich nach dem Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächst liegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; auf die Vorstellung des teilenden Eigentümers und das Verständnis des beurkundenden Notars kommt es insoweit nicht an.
  2. Eine mit "Sonderrechte" überschriebene Vereinbarungsregelung in der Teilungserklärung, die neben der Überdachung der Terrasse auch "sonstige bauliche Veränderungen im Bereich der Terrasse, soweit baurechtlich zulässig" beinhaltet, umfasst bereits nach ihrem Wortlaut auch die dortige Errichtung eines Wintergartens.
 

Link zur Entscheidung

(Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2004, 3 W 100/03, ZMR 10/2004, 780)

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