Leitsatz
Auswahlermessen der Gemeinschaft bei Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Ersatz von Blumenkästen als Terrassenabgrenzung)
Normenkette
§§ 21 und 22 Abs. 1 WEG
Kommentar
Es liegt im Auswahlermessen der Gemeinschaft, ob eine billigere Lösung mit kürzerer Lebensdauer oder eine aufwändigere mit längerer Lebensdauer gewählt wird.
Nur theoretisch mögliche, zukünftig vielleicht eintretende Nachteile müssen vom Gericht nicht beachtet werden.
Link zur Entscheidung
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.01.2003, 2 Wx 70/02Hans. OLG Hamburg v. 2.1.2003, 2 Wx 70/02, ZMR 6/2003, 441
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