Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 17.05.1995; Aktenzeichen 2 Sa 455/94)

 

Tenor

1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Mai 1995 – 2 Sa 455/94 – verlustig.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 15.000,– DM festgesetzt.

 

Gründe

Gegen das im Tenor bezeichnete Urteil hat der Kläger Revision eingelegt, diese jedoch mit Schriftsatz vom 26. Februar 1996 zurückgenommen.

Der Beklagte hat die aus dem Tenor zu 1. und 2. ersichtlichen Anträge gestellt.

Diesen Anträgen war nach § 72 Abs. 5 ArbGG in Verbindung mit §§ 566, 515 Abs. 3 ZPO zu entsprechen.

Die Streitwertfestsetzung hatte nach § 25 Abs. 2 GKG von Amts wegen zu erfolgen.

 

Unterschriften

Dr. Heither, Kremhelmer, Bepler

 

Fundstellen

Dokument-Index HI917912

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