Verfahrensgang
LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 01.06.1995; Aktenzeichen 5 Sa 27/95) |
Tenor
Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Juni 1995 – 5 Sa 27/95 – verlustig.
Er hat die Kosten der Revision zu tragen.
Der Streitwert wird auf 10.800,– DM festgesetzt.
Gründe
Gegen das im Tenor bezeichnete Urteil hat der Kläger Revision eingelegt, diese jedoch mit seinem Schriftsatz vom 8. Oktober 1996 zurückgenommen.
Der Beklagte hat beantragt, den Kläger des Rechtsmittels der Revision für verlustig zu erklären und ihm die Kosten des Revisionsverfahrens aufzuerlegen.
Diesen Anträgen war nach § 72 Abs. 5 ArbGG in Verbindung mit §§ 566, 515 Abs. 3 ZPO zu entsprechen.
Der Streitwert war gem. § 25 Abs. 2 GKG festzusetzen.
Unterschriften
Dr. Heither, Kremhelmer, Bepler
Fundstellen
Dokument-Index HI917913 |
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