Leitsatz (redaktionell)
1. Über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehender einzelvertraglicher Mehrurlaub wird im Zweifel durch Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers unterbrochen.
2. Dies gilt auch für einen an den Erholungsurlaub zeitlich anschließenden und zu Erholungszwecken gewährten unbezahlten Sonderurlaub.
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 05.04.1972; Aktenzeichen 4 Sa 9/72) |
Fundstellen
BB 1973, 89 |
BetrR 1973, 70 |
ARST 1973, 68 |
SAE 1973, 222 |
AP § 9 BUrlG, Nr 4 |
AR-Blattei, ES 1640 Nr 203 |
AR-Blattei, Urlaub Entsch 203 |
ArbuR 1972, 378 |
EzA § 1 LohnFG, Nr 27 |
PraktArbR BUrlG §§ 7-10, Nr 259 |
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