Entscheidungsstichwort (Thema)
Tarifliche Zulage. spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine
Leitsatz (redaktionell)
Sowohl spahnabhebende als auch zerspanende Holzbearbeitung ist „Spanabhebend” im Sinne von § 4 Nr. 4 S. 3 des Lohntarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelhandwerks in Westfalen-Lippe vom 29. Juli 2009.
Verfahrensgang
ArbG Bielefeld (Urteil vom 25.11.2015; Aktenzeichen 3 Ca 1238/15) |
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. August 2016 – 18 Sa 54/16 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Unterschriften
Gallner, Brune, W. Reinfelder, Schumann, Frese
Fundstellen
Dokument-Index HI11441344 |
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