Entscheidungsstichwort (Thema)
Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung
Leitsatz (redaktionell)
Simulatorstunden gelten als „Flugzeit” gemäß § 12 Abs. 2 des Manteltarifvertrags Nr. 3a für das Cockpitpersonal bei Germanwings vom 9. November 2011.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Köln (Urteil vom 10.01.2014; Aktenzeichen 19 Ca 9243/12) |
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 – 7 Sa 322/14 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Januar 2014 – 19 Ca 9243/12 – teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.
3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 9 % und die Beklagte zu 91 % zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
Unterschriften
Linck, W. Reinfelder, Schlünder, Großmann, Klein
Fundstellen
Dokument-Index HI9153996 |
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