Entscheidungsstichwort (Thema)
Verschaffungsanspruch. Bezugnahme auf TVöD. Auslegung
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 20.04.2023; Aktenzeichen 3 Sa 88/22 B) |
ArbG Hildesheim (Urteil vom 24.11.2021; Aktenzeichen 2 Ca 129/21 B) |
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. April 2023 - 3 Sa 88/22 B - im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise aufgehoben, soweit es dem Feststellungsantrag zu 1 d stattgegeben hat.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24. November 2021 - 2 Ca 129/21 B - wird insgesamt zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 96 % und die Beklagte 4 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat die Klägerin zu tragen.
Fundstellen
Dokument-Index HI16356202 |
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