Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.01.2019; Aktenzeichen 9 Sa 57/18)

ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 13.06.2018; Aktenzeichen 1 Ca 491/17)

ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 24.01.2018; Aktenzeichen 1 Ca 491/17)

 

Tenor

1. Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 57/18 - werden zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 72 % und die Beklagte 28 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14198714

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