Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu einem vom Arbeitgeber nicht unterzeichneten Text, der die von § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG geforderten Angaben enthält, ist ausreichend, einen etwaigen Schriftformverstoß zu heilen.

 

Normenkette

KSchG § 17 Abs. 2 S. 1; BGB § 126 Abs. 1; Richtlinie 98/59/EG Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Urteil vom 15.12.2010; Aktenzeichen 6 Sa 1106/10)

ArbG Paderborn (Urteil vom 27.05.2010; Aktenzeichen 1 Ca 1971/09)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Dezember 2010 – 6 Sa 1106/10 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

 

Unterschriften

Fischermeier, Gallner, Spelge, Schäferkord, Reiner Koch

 

Fundstellen

Dokument-Index HI3511017

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