Entscheidungsstichwort (Thema)
Auszahlung der “weiteren Strukturkomponente” bei verspäteter ERA-Einführung
Leitsatz (redaktionell)
Es besteht kein Anspruch auf eine Einmalzahlung (“weitere Strukturkomponente”) nach § 4c des Tarifvertrags ERA-Anpassungsfonds für das Tarifgebiet Hessen wenn nicht die letzte tarifliche ERA-Strukturkomponente wirksam wurde.
Normenkette
Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds für das Tarifgebiet Hessen i.d.F. vom 20. Juli 2005 § 4c
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Urteil vom 15.03.2010; Aktenzeichen 17/7 Sa 1792/09) |
ArbG Kassel (Urteil vom 20.08.2009; Aktenzeichen 2 Ca 85/09) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 – 17/7 Sa 1792/09 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Unterschriften
Müller-Glöge, Laux, Biebl, Kessel, Zoller
Fundstellen
Dokument-Index HI2710622 |
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