Leitsatz (redaktionell)
Heimarbeiter haben keinen Anspruch auf Vergütung für solche Feiertage, die auf einen Sonntag entfallen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie am Sonntag gearbeitet hätten und diese Arbeit arbeitszeitrechtlich zulässig wäre.
Normenkette
HAG § 1; FeiertLohnzG § 1 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
LAG Berlin (Entscheidung vom 06.06.1978; Aktenzeichen 6 Sa 34/78) |
Fundstellen
BAGE 32, 68-71 (LT1) |
BAGE, 68 |
DB 1979, 2500-2501 (LT1) |
ARST 1980, 52 (LT1) |
BlStSozArbR 1980, 100 (T1) |
AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG (LT1), Nr 34 |
AR-Blattei, ES 910 Nr 18 (LT1) |
AR-Blattei, Heimarbeit Entsch 18 (LT1) |
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