Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellungsinteresse

 

Leitsatz (redaktionell)

Es besteht kein Feststellungsinteresse für die Feststellung, dass sich die Verweisungsklausel des Arbeitsvertrages „auf den BAT/Gemeinden in der jeweils gültigen Fassung” ab dem 1.8.2006 auf den TVöD-VKA und den TVÜ-VKA in der jeweils gültigen Fassung bezieht.

 

Normenkette

ZPO § 256

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Urteil vom 02.03.2012; Aktenzeichen 3 Sa 955/11)

ArbG Kassel (Urteil vom 26.05.2011; Aktenzeichen 3 Ca 16/11)

 

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 – 3 Sa 955/11 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 – 3 Ca 16/11 – abgeändert:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung im Parallelverfahren – 4 AZR 518/12 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Eylert, Treber, Creutzfeldt, Mayr, Steding

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7711122

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