Entscheidungsstichwort (Thema)
Abfindungszahlung in der Insolvenz
Leitsatz (redaktionell)
Eine bereits zwischen dem Insolvenzschuldner und dem Arbeitnehmer vereinbarte und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Abfindung ist Insolvenzforderung und nicht Masseverbindlichkeit.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Urteil vom 01.09.2006; Aktenzeichen 17 (9) Sa 446/06) |
ArbG Duisburg (Urteil vom 15.03.2006; Aktenzeichen 5 Ca 3269/05) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2006 – 17 (9) Sa 446/06 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Im Hinblick auf das von denselben Prozessbevollmächtigten geführte Parallelverfahren – 6 AZR 975/06 – haben die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Fischermeier, Dr. Armbrüster, Linck, Kapitza, Reiner Koch
Fundstellen
Dokument-Index HI1930937 |
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