Entscheidungsstichwort (Thema)
Abfindungszahlung in der Insolvenz
Leitsatz (redaktionell)
Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Urteil vom 01.09.2006; Aktenzeichen 17 (8) Sa 470/06) |
ArbG Duisburg (Urteil vom 15.03.2006; Aktenzeichen 5 Ca 3039/05) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2006 – 17 (8) Sa 470/06 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Im Hinblick auf das von denselben Prozessbevollmächtigten geführte Parallelverfahren – 6 AZR 975/06 – haben die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Fischermeier, Dr. Armbrüster, Linck, Kapitza, Reiner Koch
Fundstellen
Dokument-Index HI1930939 |
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